Die Altenpflege-Ausbildung
Die medizinische und pflegerische Forschung und Praxis fordern für
die über 65-Jährigen eine genau auf diese Altersgruppe
und ihre emotionalen, sozialen, und medizinischen Bedürfnisse
sowie die noch vorhandenen Ressourcen ausgerichtete Behandlung
und Pflege.
Genauso wie Kinder in körperlicher, geistiger und sozialer Entwicklung
besondere Anforderungen an die sie versorgenden und behandelnden Ärzte
und professionell Pflegenden stellen, ist dies auch bei Älteren
der Fall. Die Medizin trägt diesem Umstand mit der zunehmenden
Ausrichtung, z.B. in der Inneren Medzin zum Geriater und in der
Psychiatrie zum Gerontopsychiater, an den Notwendigkeiten einer
Versorgung Älterer
Rechnung.
Ein Exportschlager !
Die Altenpflege und die Altenpflegeausbildung in Deutschland hat sich diesen Anforderungen schon vor Jahrzehnten gestellt und ein Berufsbild entwickelt, das inzwischen auch in den europäischen Nachbarstaaten als vorbildhaft gilt. So hat Schweden eine 3-jährige Altenpflegeausbildung eingeführt.
Das Interesse an der deutschen Altenpflege-Ausbildung ist groß. Immer wieder begrüßt der DBVA interessierte Fachleute und stellt die Ausbildung und Situation in Deutschland dar, wie hier Anfang März 2012 mit einer japanischen Delegation.
Das Deutsche Versorgungssystem ist in die Bereiche der Akut- und
Langzeitversorgung gegliedert. So ist es notwendig und sinnhaft
auf besonders zu erwerbende Kompetenzen abzuzielen. Die Krankenpflege,
mit ihrem Hauptaugenmerk auf akute Erkrankungen und oft in einem
hochtechnisierten Umfeld durchzuführender Pflege
und Behandlung, muss über ein anderes spezialisiertes Wissen
verfügen, als die zur Versorgung meist multimorbider älterer
Menschen.
In der Langzeitbetreuung alter Menschen gilt es nicht nur die entsprechenden
Fachkompetenzen, sondern auch methodische Kompetenzen zu erlangen.
So muss eine Altenpflegefachkraft in der Lage sein (bei vorhandener
Arztferne), auftauchende Symptome zu erkennen und Bedarfe entsprechend
einzuschätzen.
Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege
Die Bundesregierung hat die "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" initiiert, an der der DBVA zusammen mit anderen mitarbeitet. Im Dezember 2012 ist mit der Unterzeichnung des Vereinbarungstextes zu dieser Gemeinschaftsinitiative von rund 30 Partnern von Bund, Ländern und Verbänden der Startschuss für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen bis Ende 2015 gefallen. -> Pressemitteilung des DBVA
Zu den vielfältigen Zielvereinbarungen dieses ersten Ausbildungspaktes
in der Altenpflege gehören u. a. die jährliche
stufenweise Steigerung der Altenpflegeausbildungszahlen
um zehn Prozent, die befristete Wiedereinführung
der dreijährigen Umschulungsförderung durch die Bundesagentur
für Arbeit bei
gleichzeitiger Ausweitung der Möglichkeit zur Ausbildungsverkürzung
bei entsprechenden Vorkenntnissen, die Nachqualifizierung
von bis zu 4.000 Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zur
Altenpflegefachkraft, die Steigerung der Attraktivität
des Berufsfeldes z. B. durch verbesserte Gesundheitsförderung, einen
ausgewogeneren Personalmix, leistungsgerechte Vergütung
und eine gemeinsame Kampagne zur verstärkten Wertschätzung dieses Berufsfeldes
in der Gesellschaft.
Als eine zentrale Verpflichtung der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege
ist im März 2013 das Gesetz zur Stärkung der
beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege in
Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung des
Fachkräftebedarfs in der Altenpflege durch die
Stärkung der
beruflichen Weiterbildung. Durch die gesetzlichen Regelungen werden
die bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung
für
berufliche Weiterbildungen durch eine Änderung des
Paragraph 7 Altenpflegegesetz ausgebaut und die erneute, auf drei
Jahre befristete Vollfinanzierung (Umschulungseintritte zwischen
dem 01.04.2013 und dem 31.03.2016) auch von nicht verkürzbaren beruflichen Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit
und die Jobcenter
ermöglicht.
Als Teil der Offensive hat zeitgleich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung das " Beratungsteam Altenpflegeausbildung" des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben seine Arbeit aufgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams beraten vor Ort in allen Regionen Deutschlands Pflegeeinrichtungen, Altenpflegeschulen sowie alle an der Altenpflegeausbildung Interessierte zu bundes- und landesrechtlichen Fragen und organisieren Ausbildungsverbünde sowie Netzwerke. Unter:
http://www.altenpflegeausbildung.net/startseite/beratungsteam-altenpflegeausbildung.html
Beantwortet das Beratungsteam gerne alle Anfragen.
Weiterentwicklung der Pflegeberufe/Generalistsiche Ausbildung
Im März 2010 wurde unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeri-ums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ auf Fachebene eingesetzt. Die Arbeitsgruppe legte am 2.3.2012 ihre Eckpunkte vor, sie schlägt folgende grundlegende Weichenstellungen vor:
1)Es wird ein neues Pflegeberufegesetz geschaffen, das das Altenpflegegesetz
und das Krankenpflegegesetz ablöst.
2)Die Altenpflegeausbildung, die Gesundheits- und Kranken-pflegeausbildung
und die Gesundheits- und Kinderkranken-pflegeausbildung werden
zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt
und als berufliche Ausbildung in Teil 1 des Gesetzes geregelt.
3)Es wird eine neue akademische Ausbildung eingeführt, die in
Teil 2 des Gesetzes geregelt wird.
Das würde bedeuten, das die jetzige eigenständige 3 jährige
Altenpflegeausbildung,mit den Ausbildungszielen nach § 3 des
Altenpflegegesetz:
(1) Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen
Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung
alter Menschen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:
1. die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen,
insbesondere denmedizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende,
umfassende und geplante Pflege,
2. die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich
der Ausführung ärztlicher Verordnungen,
3. die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten
im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte,
4. die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der
Pflege, der Betreuung und der Behandlung,
5. die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung,
6. die umfassende Begleitung Sterbender,
7. die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften,
die nicht Pflegefachkräfte sind,
8. die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen
und sozialen Angelegenheiten,
9. die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen
Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer
Kontakte und
10. die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe
und die Beratung pflegender Angehöriger.
abgeschafft wird.
Vor dem Hintergrund des schon seit Jahren beklagten, bestehenden Mangel an AltenpflegerInnen, steht der DBVA einer Umstrukturierung der qualifizierten Fachausbildung zur Altenpflege hin zu einer generalistischen Ausbildung aus inhaltlichen und praktischen Gründen ablehnend gegenüber. Vor diesem Hintergrund hält der DBVA auch die Forderung nach der Schaffung eines einheitlichen Pflegeberufes, für die Lösung der jetzt anstehenden Herausforderungen als nicht zielführend.
Mehr dazu ->Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe vom Dezember 2011
http://www.aktion-buendnis-fuer-altenpflege.de/
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