Mehr als gute Pflege: Altenpflege

Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V.

Der DBVA

Am 01.12.1974 gründeten staatlich anerkannte AltenpflegerInnen den Deutschen Berufsverband für Altenpflege (DBVA).

Der Deutsche Berufsverband für Altenpflege – kurz DBVA – setzt sich für die Belange der Alten- und Langzeitpflege und der dort Tätigen ein. Zu seinen Hauptforderungen gehört es, bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Fachexpertise der altersspezifischen Pflege und Pflegebildung weiterzuentwickeln. Der DBVA ist ein politisch und von Trägern unabhängiger Verband und er vertritt die Interessen von Pflegenden aus ambulanten, teil- und vollstationären Diensten und Einrichtungen der Altenhilfe.

Für eine starke Stimme der Altenpflege !

Etwa 800.000 Menschen arbeiten heute in der Altenpflege, etwa ein Viertel sind examinierte AltenpflegerInnen. Viele haben ganz bewusst ihren Beruf gewählt, weil Sie Älteren helfen wollen, ihren Lebensabend in Würde und Eigenverantwortung zu gestalten.

Doch die Arbeitssituation ist zu oft geprägt von überbordender Bürokratie, Personalmangel und Überbelastung - eine menschenwürdige Altenpflege ist so kaum möglich. Schichtdienst, unplanbare Freizeit und eine ungerechte Entlohnung belasten die AltenpflegerInnen und ihre Familien.
Viele verlassen schon nach wenigen Jahren mit großer Enttäuschung ihren Beruf. Bei denjenigen, die bleiben, kommt es oft zum burn-out.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gilt es heute dringender denn je dafür zu sorgen, dass engagierte Menschen in die Altenpflege gehen und dort auch bleiben!

Viele in der Altenpflege Tätige arbeiten schon jetzt unter ganz schwierigen Bedingungen, fühlen sich allein gelassen – nicht gehört.

Eine einzelne Stimme wird nicht gehört!
Der DBVA hört Sie – wir brauchen Sie!

Kommen Sie in den Berufsverband, wir brauchen dringend Ihre Unterstützung. Sei es durch aktive Mitarbeit oder aber auch “nur“ durch Ihren Mitgliedsbeitrag.
Es gibt so viel zu tun, das muss professionell organisiert und umgesetzt werden und kostet Geld.

Der DBVA fordert:
- bessere Arbeitsbedingungen und einen gerechten Lohn in der Altenpflege,
- bessere Ausbildungsbedingungen und eine kostenlose Ausbildung,
- die Anerkennung des Altenpflegeberufes,
- die fachliche Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern in der Altenhilfe u.v.a.m.

Der DBVA organisiert:
- die Vertretung der Altenpflege in politischen Gremien, etwa Landes-Pflegekonferenzen,
- die Information von Medien und Öffentlichkeit über die Situation in der Altenpflege,
- die Mitwirkung bei der Entwicklung neuer Konzepte zur Altenhilfe,
- fachliche Fort- und Weiterbildungen u.v.a.m.

Ein starker Berufsverband -
eine starke Stimme der Altenpflege!
Werden Sie Mitglied im DBVA!

Wer kann Mitglied werden?

1. staatlich anerkannte und in der Ausbildung stehende AltenpflegerInnen und AltenpflegehelferInnen,

2. Lehrkräfte in der Altenpflegeausbildung,

3. sowie in der Altenpflege tätige Fachkräfte wie z.B. Krankenschwester/-pfleger.

Die Mitgliedschaft wird nach einem Aufnahmeantrag erworben und durch die zeitgerechte Zahlung der Beiträge aufrechterhalten.Der Beitrag beträgt 2 € für Schüler, Rentner, geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose und Frauen im Erziehungsurlaub und 10 € / 5 € für alle anderen Mitglieder.

Juristische Personen, die die Ziele und Aktivitäten des DBVA unterstützen, können außerordentliche Mitglieder werden. Das aktive und passive Wahlrecht für Vorstandsfunktionen haben sie nicht.

Was erhalten die Mitglieder ?

Alle Mitglieder erhalten:
- Regelmäßige Informationen
- Beratung zu Fragen des Arbeitsalltags
- Unterstützung bei arbeits- und tarifrechtlichen Problemen
- Vergünstigungen bei Veranstaltungen
- Gewissheit, die Altenpflege zu stärken

Ordentliche Mitglieder zahlen 10 € / Monat
mit juristischer Unterstützung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit einer Selbstbeteiligung von max. 500 € pro Fall.
Ordentliche Mitglieder zahlen 5 € / Monat
ohne juristische Unterstützung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Auszubildende, Studierende, Arbeitslose, Rentner/innen, geringfügig Beschäftigte und Mitglieder in besonderen Lebenssituationen zahlen den reduzierten Beitrag von 2 € / Monat und erhalten anwaltliche Rechtsberatung mit einer Selbstbeteiligung von 10 € pro Beratungsgespräch.

Die Leistungen werden mit der Zahlung des ersten Jahresbeitrages (frühestens aber nach dreimonatiger Vereinszugehörigkeit) gewährt, ab dem vierten Jahr der Mitgliedschaft entfällt die Selbstbeteiligung.

Antrag auf Mitgliedschaft

—————————————

 

Letzte Änderung am 09.09.2021 8:34->

Copyright © 2012, DBVA e.V. Alle Rechte vorbehalten.                            Impressum   Datenschutzerklärung