Mehr als Pflege: Altenpflege

Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V.

Widerstand gegen die Pflegekammer

"Pflege ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Eine höhere gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung ist überfällig. Das Ansehen eines Berufs und die gesellschaftliche Wertschätzung einer Arbeit drücken sich zu allererst in der Bezahlung und guten Arbeitsbedingungen aus. Pflegekammern, so wie sie jetzt in einigen Bundesländern eingerichtet werden sollen, führen einzig zu mehr Bürokratie und müssen über Zwangsbeiträge von etwa 120 Euro im Jahr auch noch von den Pflegekräften selbst finanziert werden, ohne eine Gegenleistung zu bekommen", so die Vorsitzende des DBVA, Christina Kaleve.

Der DBVA kämpft deshalb zusammen mit anderen, u.a. dem bpa und ver.di, gegen die Einrichtung von Pflegekammern.

In Düsseldorf findet am 26.10.2016 erneut eine Anhörung statt.

Hier ->die Stellungnahme des DBVA.

Weitere ablehnende bzw kritische Positionen zur Einrichtung einer Pflegekammer wurden abgegeben von:

Der Landesarbeitgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege -> die vollständige Stellungnahme

"Hinsichtlich der Einrichtung einer Pflegekammer, empfiehlt die LAG FW NRW, die Erfahrungen
aus Bundesländern, in denen Pflegekammern eingerichtet worden sind, zu prüfen und
auszuwerten. Jedenfalls liegen zum augenblicklichen Zeitpunkt noch keine überzeugenden
Erkenntnisse aus anderen Bundesländern vor."

Den Pflege- und Krankenkassen -> die vollständige Stellungnahme

"Die Einrichtung einer Pflegekammer würde aus Sicht der nord rhein-westfälischen Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen inhaltlich weder die Qualität der Pflege verbessern noch mehr Schutz vor unsachgemäßer Pflege bieten. Auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pflegefachkräfte würde aus Sicht
der nordrhein-westfälischen Landesverbände der Pflegekassen nicht unmittelbar gestärkt.
Da aus unserer Sicht im Verhältnis zum Aufwand im Allgemeinen und zu den Belastungen
im Einzelnen durch die Errichtung einer Pflegekammer keine signifikanten Vorteile erwachsen,
halten die nordrhein-westfälischen Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen die
Errichtung einer Pflegekammer in NRW für entbehrlich."

Dem Selbsthilfeverbandes -> die vollständige Stellungnahme

Der Pflege-SHV setzt sich bundesweit für die Wahrung der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
ein. Entsprechend dieser Zielrichtung bewerten wir die Situation und Entwicklung in der Pflege primär
aus der Sicht der Betroffenen. In der Einrichtung einer Pflegekammer sehen wir weder einen Nutzen für
Pflegebedürftige noch für pflegende Angehörige, die gegenwärtig etwa 70 Prozent der Pflegearbeit schultern.
Nicht minder fraglich erscheint der Nutzen für die Pflegefachkräfte, zumal diese überwiegend im
Angestelltenverhältnis beschäftig sind, auf das die Kammer keinen direkten Einfluss nehmen kann.

Ihre aus anderen Bundesländern bekannte Ablehnung formulieren

verdi -> die vollständige Stellungnahme

der bpa -> die vollständige Stellungnahme

Sowie die prinzipielle Ablehnung durch den Bundesverband für freie Kammern -> die vollständige Stellungnahme

 

In der Vergangenheit hat sich der DBVA u.a. geäußert in

Niedersachen -> Offener Brief an den Ministerpräsidenten vom 2.12.2013

Rheinland-Pfalz -> Schreiben an alle Landdtagsabgeordneten vom 29.11.2013

Bayern ->der Flyer aus Bayern

In Hamburg wurde inzwischen die Einrichtung einer Pflegekammer bei einer Befragung abgelehnt:

-> Mitteilung des Senates über die Befragung mit Link zur Studie

Saarland -> vollständige Stellungnahme

Die Argumente des DBVA gegen die Kammer:

Es ist eine wichtige Aufgabe, pflegebedürftige Menschen vor schlechter oder unsachgemäßer Pflege zu schützen. Doch Pflegekammern könnten das nicht besser regeln als die staatlichen Stellen, die derzeit dafür eingesetzt sind. Es mangelt nicht an wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Pflegewissenschaft, sondern an der Möglichkeit, diese aufgrund der Rahmenbedingungen in der Praxis adäquat umzusetzen. Eine Pflegekammer könnte auf diese Rahmenbedingungen - die Finanzierung, Qualifikation und Qualitätssicherung - lediglich in derselben Form Einfluss nehmen, wie es derzeit bereits über die Berufsverbände und Gewerkschaften erfolgt.

Die korrekte Berufsausübung bedarf der gesellschaftlichen Kontrolle und unabhängiger Gerichte, die die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zu überwachen haben. Das Disziplinarrecht dem Berufsstand zu überlassen, würde als Instrument der Qualitätssicherung nur eine geringe Wirkung entfalten und nur eine weitere Instanz schaffen, die die Basis noch verstärkter „unter Druck setzt“.

Eine gute Ausbildung und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind für eine qualitativ hochwertige Pflege unerlässlich. Da unzureichende Qualifikationen Gefahren in der gesundheitlichen Versorgung zur Folge haben könnten, ist dem Bund das Recht zugewiesen, die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen zu regeln. Dies gilt auch für die Rahmbedingungen der Ausbildungsgänge. Bei den Weiterbildungsabschlüssen der Pflegeberufe gibt es in den meisten Bundesländern staatliche Regelungen. Aufgrund des gesamtgesellschaftlichen Interesses sollte die Regelung von Aus- und Weiterbildung staatliche Aufgabe bleiben und nicht in den Regelungsbereich einer Kammer übergehen.

Gute Pflege bestimmt sich vor allem durch die Qualität der Arbeit. Gut qualifizierte Pflegekräfte und humane Arbeitsbedingungen sind die Voraussetzungen für eine gute Qualität der Versorgung und damit auch für die Lebensqualität der pflegebedürftigen Menschen. Um bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen, sind ein verbindliches Personalbemessungsverfahren und eine entsprechende Finanzierung des erforderlichen Personals notwendig. Diese Rahmenbedingungen zu schaffen, liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers. Eine Pflegekammer hätte hierauf kaum Einfluss.

Auch eine bessere Bezahlung kann eine Pflegekammer nicht durchsetzen. Die Tarifautonomie liegt in Händen der Sozialpartner und würde durch die Einführung einer Pflegekammer nicht berührt. Stattdessen müssen die Pflegekräfte Zwangsbeiträge in der Höhe von etwa 10 Euro im Monat entrichten.

Versprochen wird den Berufsangehörigen mit einer Kammer eine Gleichberechtigung der Berufsgruppen im Gesundheitswesen und der Pflege. Allerdings ist zu bedenken, dass Ärztinnen und Ärzte ihr hohes Ansehen nicht ihren Kammern verdanken.

Die dringlichsten Probleme in der Pflege, wie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Pflege und gute Arbeitsbedingungen sowie eine bessere Entlohnung für die Pflegekräfte, können unseres Erachtens durch eine Pflegekammer nicht gelöst werden. Stattdessen würde sie die Beschäftigten in einer Zwangsmitgliedschaft Geld kosten. Statt einer Verlagerung der Problemlösungen auf den Berufsstand ist unseres Erachtens eine Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung geboten, damit eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sowie gute und attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen gewährleistet werden können.

Hier ist die vollständige -> Stellungnahme des DBVA zur Pflegekammer vom November 2013 als .pdf

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Letzte Änderung am 24.10.2016 10:14->
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