Anhörung zum Gesetz ein Skandal
Nach dem Willen von Bund und Ländern soll die Ausbildung
der Pflegeberufe reformiert werden. Die Krankenpflege, die Kinderkrankenpflege
und die Altenpflege sollen in einer einheitlichen "generalistischen" Pflegeausbildung
zusammengeführt werden. Eine Diskussion darüber, ob dies
der richtige Weg ist, die anstehenden Probleme zu lösen, ist von
den Ministerien nicht gewünscht. Daten, die eine Zunahme von Auszubildenden
erwarten lassen, gibt es nicht. Kritiker befürchten vielmehr,
dass die damit verbundenen Veränderungen der theoretischen und
praktischen Lehrinhalte hin zur Krankenpflege dazu führen, dass
sich weniger Auszubildende für den Altenpflegeberuf finden werden.
In der Konsequenz würde sich die ohnehin schon schwierige personelle
Situation in Heimen und bei ambulanten Diensten weiter verschlechtern
und damit letztlich auch die Versorgung von älteren Menschen insbesondere
Demenzkranken noch schwieriger werden.
Die zuständigen Bundesministerien sind seit mehreren Jahren dabei, dieses
Gesetz zu erarbeiten. Am Abend des 26.11.2016 wurde von den zuständigen
Ministerien einigen Verbänden der 113-seitige Referentenentwurf zur Reform
der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG) per E-Mail übermittelt
und eine Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen eingefordert. Viele Organisationen
haben gegen die unzumutbar kurze Fristsetzung protestiert. Informationen darüber,
wie die neue Ausbildung inhaltlich aussehen und wie sie umgesetzt werden soll,
sind im Gesetz immer noch nicht enthalten, weitergehende Verordnungen wurden
bisher nicht vorgelegt.
Bei der Anhörung am 11.12.2015 im Familienministerium in Berlin wurden
die Teilnehmer vom Sitzungsleiter des BMFSFJ darauf hingewiesen, dass eine
Diskussion über den grundsätzlichen Weg hin in die Generalistik nicht
erwünscht sei. Allein die Kommentierung einzelner Paragraphen des Gesetzentwurfes
sei gestattet.
" Dieses Vorgehen ist ein Skandal! Eine grundsätzliche
Diskussion über die Nutzen und Risiken der von den Ministerien
vorgeschlagenen generalistischen Ausbildung wurde erneut unterbunden.
Demokratie sieht anders aus", so Christina Kaleve, Vorsitzende
des Deutschen Berufsverbandes für Altenpflege e.V. (DBVA).
"Die Neuordnung der Pflegeberufe wird die pflegerisch-medizinische
Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig verändern.
Ein Gesetz mit solchen tiefgreifenden Auswirkungen erfordert, dass
alle betroffenen Gruppen in den Prozess mit eingebunden sind und die
nötige Zeit haben, die Vorschläge zu analysieren und zu bewerten.
Wir fordern deshalb die zuständigen Minister dazu auf:
- für ein faires und transparentes Gesetzgebungsverfahren zu sorgen.
- alle betroffenen Gruppen, insbesondere die Selbsthilfe, Patientenorganisationen
und die Heimbeiräte in dieses Verfahren mit einzubinden.
- eine prospektive Gesetzesfolgenabschätzung (pGFA) für das (Pflegeberufereformgesetz
- PflBRefG) durchzuführen."
Entsprechend § 43 Absatz 1 Nr. 5 und § 44 Absatz 1
der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
sind die Ressorts verpflichtet, die voraussichtlichen Gesetzesfolgen
einer Regelung darzustellen. Diese umfassen die beabsichtigten Wirkungen
und unbeabsichtigten Nebenwirkungen (§ 44 Absatz 1 Satz 2 GGO).
Gemäß § 44 Absatz 5 sind außerdem darzustellen:
1. die sonstigen Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für die
mittelständischen Unternehmen und die Auswirkungen des Gesetzes auf die
Einzelpreise und das Preisniveau,
2. im Benehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz die Auswirkungen des Gesetzes auf die Verbraucherinnen
und Verbraucher.
Das für den Gesetzesentwurf fachlich zuständige Bundesministerium
hat dazu Angaben der beteiligten Fachkreise und Verbände, insbesondere
der mittelständischen Wirtschaft und der Verbraucher, einzuholen.